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   OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14 (EnWG)   

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https://dejure.org/2015,12757
OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14 (EnWG) (https://dejure.org/2015,12757)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.01.2015 - 2 W 67/14 (EnWG) (https://dejure.org/2015,12757)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) (https://dejure.org/2015,12757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 46 Abs 2 S 4 EnWG, § 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 33 GWB, § 107 Abs 3 GWB, § 940 ZPO
    Konzessionsvergabeverfahren einer Kommune für Wegerechte für ein Gasverteilnetz: Rechtsweg für die Geltendmachung von Verfahrensfehlern im Wege der einstweiligen Verfügung gegen den Zuschlag; Anwendbarkeit der besonderen energiewirtschaftsrechtlichen Vergaberegeln auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung der Untersagung der Zuschlagserteilung im Wege einstweiliger Verfügung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung der Untersagung der Zuschlagserteilung im Wege einstweiliger Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehler bei der Vergabe einer Wegerechtskonzession: Zivilrechtsweg eröffnet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eröffnung des Zivilrechtswegs bei wettbewerblichem Verfahren zur Vergabe einer Wegekonzession

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eröffnung des Zivilrechtswegs bei wettbewerblichem Verfahren zur Vergabe einer Wegekonzession

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Energiekonzessionen: Keine Rügeobliegenheit außerhalb des Kartellvergaberechts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler bei der Vergabe einer Wegerechtskonzession: Zivilrechtsweg eröffnet! (VPR 2016, 54)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 509
  • ZfBR 2016, 187
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 12.09.2013 - 37 O 159/12

    Anwendbarkeit des Auskunftsanspruchs des § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG auf das

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14
    Die P. GmbH & Co. KG hat die Stadt B. auf die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 12.09.2013 (Az.: 37 O 159/12, RdE 2014, 96 ff.) aufmerksam gemacht, nach welcher § 46 EnWG einschließlich des Netzübertragungs-/Netzüberlassungsanspruchs gem. § 46 Abs. 2 S. 2 und 3 EnWG in der vorliegendenden Konstellation nicht anwendbar ist.

    Im vorliegenden Fall ist jedoch zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 46 Abs. 2 EnWG anwendbar ist, weil das von der Verfügungsklägerin errichtete und betriebene Gasverteilungsnetz zur Versorgung der Kunden im Gemeindegebiet mit Flüssiggas genutzt wird (ablehnend: LG Düsseldorf, Urteil v. 12.09.2013, 37 O 159/12, RdE 2014, 96).

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14
    Die kartellvergaberechtlichen Vorschriften zur Rügeobliegenheit in § 107 Abs. 3 GWB sind nicht, auch nicht entsprechend anwendbar, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (vgl. nur Urteil v. 17.12.2013, KZR 66/12, "Stromnetz Berkenthin", BGHZ 199, 289 - in juris Tz. 112).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2014 - 6 U 68/13

    Gemeindliche Konzessionsvergabe für ein Energieversorgungsnetz: Nichtigkeit eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14
    Soweit sich die Verfügungsklägerin auf die Nichtigkeit der beabsichtigten Konzessionsvergabeentscheidung nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen die Anforderungen aus §§ 1, 46 Abs. 2 EnWG bzw. § 19 Abs. 1 GWB beruft (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.03.2014, 6 U 68/13, ZNER 2014, 390), kann sie nicht darauf verwiesen werden, den Vertragsschluss abzuwarten und nachträglich dessen Nichtigkeit geltend zu machen.
  • OLG Celle, 09.01.2014 - 13 U 52/13

    Umfang der Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2015 - 2 W 67/14
    (2) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen einer beabsichtigten Neuvergabe von qualifizierten Wegenutzungsrechten ein gesetzlicher Anspruch der Konzessionsgeberin auf Auskunft über die kalkulatorischen Netzdaten gegen den Altkonzessionär aus § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG begründet ist (vgl. hierzu auch OLG Celle, Urteil v. 09.01.2013, 13 U 52/13, ZNER 2014, 83).
  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Dies entspreche auch der Rechtsauffassung des 2. Zivilsenats des OLG Naumburg (Beschluss vom 29. Januar 2015, 2 W 67/14).
  • LG Wiesbaden, 22.03.2017 - 12 O 16/17

    Auswahlverfahren zur Vergabe energierechtlicher Wegenutzungsrechte

    Eine Inanspruchnahme von Rechtsschutz ist nicht in einer einfacheren Art und Weise möglich (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) -, Rn. 53, juris).

    Dabei ist - abweichend von §§ 133, 157 BGB - auf den Empfängerhorizont eines fachkundigen Bewerbers abzustellen, der die Gepflogenheiten des Ausschreibenden nicht kennt, weil sich die Ausschreibung an eine unbestimmte Vielzahl von Energieversorgungsunternehmen richtet (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) -, Rn. 80, juris).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2013 (a.a.O., Rz. 112 ff.) ausgeführt, dass im Verfahren zur Durchsetzung des Anspruchs auf Netzüberlassung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG der im Auswahlverfahren unterlegene Altkonzessionär mit Einwendungen gegen das Auswahlverfahren grundsätzlich weder entsprechend § 107 Abs. 3 GWB a.F., noch wegen unzulässiger Rechtsausübung ausgeschlossen ist (so auch, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Januar 2015 - 2 W 67/14 (EnWG) -, Rn. 51, juris und OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. März 2015 - 11 W 47/14 (Kart) -, Rn. 27, juris).

  • OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 11 Verg 1/18

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Rüge von Rechtsverletzungen innerhalb

    Streitigkeiten der hier vorliegenden Art sind bis zum Inkrafttreten des neuen EnWG ausschließlich vor den ordentlichen Gerichten geführt worden (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12; OLG Celle, Beschluss vom 17.3.2016 - 13 U 141/15 (Kart); OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.3.2015 - 11 W 47/14 (Kart); OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.1.2015 - 2 W 67/14 (EnWG)).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16

    Akteneinsichtsrecht; Annex; Konzessionierungsverfahren; Rechtsverhältnis;

    Für das Verfahren nach § 46 EnWG ist eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte - nach § 102 EnWG - begründet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2012 - 11 B 1187/11 -, juris; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29.01.2015 - 2 W 67/14 -, juris).
  • OLG Naumburg, 06.12.2022 - 7 U 72/22

    Trinkwasserkonzession II - Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs

    Entscheidet das erstinstanzliche Gericht im Beschlussverfahren ohne mündliche Verhandlung und legt der durch die Zurückweisung des Antrags beschwerte Antragsteller sofortige Beschwerde ein, so ist das Beschwerdegericht befugt, den Unterlassungsanspruch des Teilnehmers am Auswahlverfahren, falls er Aussicht auf Erfolg hat, über eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über seine Beschwerde zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.08.2011, I-27 W 1/11 ; OLG Naumburg, Urteil v. 29.01.2015, 2 W 67/14 (EnWG), ZfBR 2016, 187, in juris Rz. 40; OLG Dresden, Urteil v. 13.08.2013, 16 W 439/13, ZfBR 2014, 512, in juris Rz. 13).
  • OLG München, 16.04.2015 - 6 U 2442/14

    Die Kennzeichnung eines Produktes als Marke No 1 stellt nicht notwendigerweise

    Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist auch im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 05. November 2014, Az. 2 W 67/14 (Anlage K 13), nicht veranlasst: Dass sich das dortige Gericht der vom Landgericht München I in dem hier angefochtenen Urteil vertretenen - vom Senat nicht geteilten - Auffassung zum Verkehrsverständnis betreffend das streitgegenständliche Emblem angeschlossen hat, ist für sich genommen nicht geeignet, eine Divergenz i. S. d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 ZPO zu begründen; erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass der unterschiedlichen Beurteilung des gleichen Sachverhalts unterschiedliche Rechtssätze zugrunde liegen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676), was indes auf den Streitfall nicht zutrifft.
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